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Anwalt für Sexualdelikte Oldenburg

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Anwalt für Sexualdelikte Oldenburg

Sie haben eine polizeiliche Vorladung wegen Kindesmissbrauch erhalten, hatten eine Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie oder sind auf andere Art und Weise wegen einer Sexualstraftat ins Visier der Ermittlungsbehörden in Oldenburg geraten?

Dann sind sie bei uns zunächst einmal richtig, als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht bearbeiten wir jährlich etwa 800 Verfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Belästigung oder Besitz von Kinderpornographie in Oldenburg, Niedersachsen und bundesweit.

Machen Sie bei der Wahl Ihres Anwaltes für Sexualdelikt in Oldenburg keine Kompromisse.

Vertrauen Sie Deutschlands Nummer eins im Bereich Sexualstrafrecht und wir werden Ihr Vertrauen nicht enttäuschen.

 

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info@ra-odebralski.de

Notfallnummer: 0151 11632082.

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Anwalt für Sexualstrafrecht Oldenburg

Nach Erhalt einer Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie durch die Polizei Oldenburg fragen sich Beschuldigte häufig:

wie wird es nun weitergehen?

Erwarte mich eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oldenburg oder dem Landgericht Oldenburg?

Komme ich gar ins Gefängnis?

Droht mir im Falle einer Verurteilung eine Eintragung in ein polizeiliches Führungszeugnis?

Gibt es irgendetwas das ich tun kann, um schwere Konsequenzen abzuwenden?

 

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens in Oldenburg

Sie haben bis hierhin zunächst alles richtig gemacht.

Sie haben nach Eingang der Vorladung wegen Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, sexueller Belästigung oder einer anderen Sexualstraftat der Vorladung keine Folge geleistet sondern sich im Internet darüber informiert, was eine solche polizeiliche Vorladung bedeutet.

Wichtig ist an dieser Stelle zunächst: Sie müssen der Vorladung keine Folge leisten, dies ist weder juristisch vorteilhaft, noch wert dies von Ihnen erwartet. Den gewöhnlichen Abläufen in Sexual Strafverfahren entspricht es vielmehr, dass Beschuldigte sich zunächst anwaltliche Hilfe suchen und in der Regel uns als erfahrene Experten für Sexualdelikt zu mandatieren. Die zeigen zunächst die Vertretung gegenüber der Polizei an und sagen den Vernehmungs Termin in Oldenburg ab. Anschließend warten wir den Eingang der Akten durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg ab, was in der Regel zwischen 4-6 Wochen dauert, aber vom Einzelfall abhängig ist.

Nachdem die Ermittlungsakte vorliegen lassen wir Ihnen diese digital zukommen, damit sie sich selbst ein umfassendes Bild davon machen können, wie die Dinge liegen und welche Vorwürfe genau erhoben werden.  Anschließend entwickeln wir in enger Abstimmung mit Ihnen eine umfassende Schutzschrift zur Verteidigung gegen die Tatvorwürfe in der wir die vorwürfe einerseits juristisch und tatsächlich einordnen, andererseits der Staatsanwaltschaft den ganzen Sachverhalt aufbereiten und eine außergerichtliche Lösungsmöglichkeit vorschlagen. Werden die vorwürfe zu Unrecht erhoben, arbeiten wir im Rahmen einer dezidiert Verteidigererklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft Oldenburg  Widersprüchlichkeit, Ungereimtheiten und die sonstigen Umstände des Einzelfalls heraus und bereiten hierdurch den Weg für eine Einstellung als Tatverdacht.

Und sofern bereits eine Anklageschrift wegen einer Sexualstraftat im Bezirk der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorliegt, vertreten wir Sie natürlich auch gerne vor dem Amtsgericht Brake, Cloppenburg, Delmenhorst, Jever, Nordham, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen und Wilhelmshaven - und natürlich vor dem Landgericht Oldenburg.

 

Sexualstrafrecht Oldenburg, warum wir?!

Ohne Frage: Sie haben eine Vorladung wegen einer Sexualstraftat erhalten und sind in dieser Situation nicht freiwillig geraten.

Nun sind sie auf der Suche nach einem kompetenten Anwalt für Sexualstrafrecht in Oldenburg und fragen sich: wer ist der richtige, welchem Anwalt kann ich die Bearbeitung des Verfahrens guten Gewissens übertragen weil ich weiß, dass er nicht nur über die theoretischen, sondern auch über die praktischen Erfahrungen bei der Bearbeitung von Sexual Strafverfahren verfügt?

Als bundesweit größte und renommierteste Kanzlei für Sexualstrafverfahren, sind Sie bei uns mit einer solchen Art von Vorwurf richtig.

Herr Rechtsanwalt Odebralski ist zunächst Fachbuchautor zum Sexualstrafrecht, sein Handbuch für Rechtsanwälte mit dem Titel "Strafverteidigung in Sexualstrafverfahren: ein Praxishandbuch" erschien im Jahr 2020 und geht mittlerweile als Grundlagenwerk für die Bearbeitung von Sexual Strafverfahren. Nous ist Herr Odebralski Dozent und Referent zum Sexualstrafrecht. Seine Dienstleistung wird bundesweit nachgefragt, insbesondere gilt er als Experte für schwierige Konstellationen von Aussage gegen Aussage und als hervorragender Prozessor aller Taktiker.

Neben dem theoretischen Unterbau verfügen wir aber auch über die praktische Erfahrung, die in einem solch sensiblen Bereich erforderlich ist, um ein Sexualstraftäter fahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu einem angemessenen und diskreten Abschluss zu bringen. Wir bearbeiten Strafverfahren wegen sexuelle Missbrauch von Kindern, Exhibitionismus, sexueller Belästigung, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie seit über zehn Jahren schwerpunktmäßig. Liegt man zu Grunde, dass wir jährlich zwischen 700 und 800 Ermittlungsverfahren bearbeiten ergibt sich hieraus, dass wir im Laufe unserer Tätigkeit weit über 7000 Strafverfahren begleitet haben, von denen der weitaus größte Teil außergerichtlich zum Abschluss gebracht worden ist.

Sie sehen: eine Kanzlei für Sexualdelikte, die mehr theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vereinigt, werden Sie in Deutschland nicht finden. Machen Sie unsere Erfahrung zu Ihrem Vorteil.

Einen weiterer Aspekt, in dem sich unsere Arbeit von der vieler anderer Kanzleien unterscheidet ist unsere hervorragende Erreichbarkeit, auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten und an Wochenenden. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, schildern uns Ihre Situation und Sie erhalten zeitnah eine Antwort.

 

Vorladung wegen sexueller Belästigung Oldenburg

Die Verteidigung gegen den noch jungen Tatvorwurf der sexuellen Belästigung erfordert In der Regel besonderes Fingerspitzengefühl, insbesondere sofern das Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg geführt wird.

Häufig liegt bei einem derartigen Vorwurf das entscheidende Moment schon im Detail versteckt, ein erfahrener Blick auf die Ermittlungsakte ist insofern unerlässlich, um das Verfahren wegen sexueller Belästigung in Oldenburg zur Einstellung zu bringen. In der Regel gelingt es uns, durch geschickte juristische Argumentation und rhetorische Überzeugung, die Staatsanwaltschaft Oldenburg zu einer Verfahrenseinstellung zu bewegen.

 

Tatvorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern Oldenburg

Sofern sie Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen sexueller Missbrauch von Kindern in Oldenburg sind, ist die Situation ernst. Fachliche juristische Hilfe ist in derartigen Strafverfahren zwingend erforderlich da es erfahrungsgemäß nicht möglich ist, ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauch alleine und ohne juristische Hilfe anzugehen.

 

Vorladung wegen Kindesmissbrauch Oldenburg

Sofern sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexuelle Missbrauch von Kindern erhalten haben, sitzt der Schock wahrscheinlich zunächst tief. In der Regel erreic erreicht Betroffene beziehungsweise Beschuldigte eine solche Vorladung völlig unerwartet. Häufig geht es bei dem Tatvorwurf sexueller Missbrauch von Kindern zu den um angebliche Vorfälle, die bereits viele Jahre zurück legen sollen, teilweise Jahrzehnte. Wir haben bereits Verfahren vor der Staatsanwaltschaft Oldenburg vertreten, in denen Betroffene teilweise behauptet haben, vor 25 Jahren Opfer von sexueller Übergriffe geworden zu sein. In einer solchen Situation sind die Möglichkeiten zur Verteidigung für Beschuldigte in Oldenburg wegen sexuelle Missbrauch von Kindern natürlich äußerst gering. Denn was will man gegen solche vorwürfe auch vorbringen, außer dass sie nicht stimmen?

An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauch von Kindern beziehungsweise Seuchenverfahren jedenfalls in denen die Tat vorwürfe gegenüber der Staatsanwaltschaft Oldenburg bestritten werden sollen geht es  letztlich immer darum, der Staatsanwaltschaft und den Entwicklungsbehörden den Sachverhalt detailliert aufzubereiten und sich mit den belastenden Aussagen, der Entstehungsgeschichte der Aussage, möglichen Ursachen für eine Falschbelastung und sämtlichen Merkmalen des Einzelfalles detailliert auseinander zu setzen, der Staatsanwaltschaft alles aufzubereiten und hierdurch den Weg für eine Einstellung des Verfahrens zu ebnen.  Im Rahmen einer ganz umfassenden Schutzschrift zur Verteidigung leuchten wir die Akte zunächst bis in den letzten Winkel aus, setzen sämtliche Widersprüche im Rahmen unserer Erklärung ins Licht und zeichnen hierfür den Weg für eine Verfahrenseinstellung vor.

 

Anklage wegen sexuellem Missbrauch Oldenburg

Sofern sie bereits eine Anklageschrift vom Amtsgericht Oldenburg oder dem Landgericht Oldenburg wegen sexuelle Missbrauch von Kindern erhalten haben,  bedeutet dies dass die Vorwürfe des Kindes Missbrauchs nun vor Gericht verhandelt und aufgearbeitet werden müssen. Doch wer sich mit Erhalt der Anklage bereits jetzt vor seinem geistigen Auge im Gefängnis sieht, dem sei gesagt: so muss es nicht kommen. Mit dem richtigen und erfahrenen Rechtsanwalt für Sexualdelikt er ist die Chance so groß wie in wenigen anderen Verfahrenskonstellationen, das Verfahren mit einem Freispruch zum Abschluss zu bringen.

Denn gerade in Sexualstrafverfahren kommt es maßgeblich auf den Inhalt einer Aussage an, womit der Prozessor in Erfahrung des Rechtsanwalts, der Vorbereitung der Vernehmung und der Umsetzung der Befragung in der Verhandlung selbst ganz entscheidende Bedeutung zukommt. Insofern: sofern sie eine Anklageschrift gegen sexuelle Missbrauch von Kindern in Oldenburg erhalten haben, melden Sie sich gerne diskret und zeitnah, schildern uns ihren Fall und Dann übernehmen wir sehr gerne ihre Verteidigung in Oldenburg

Hinweis: sofern sie bereits anwaltlich vertreten sind helfen wir natürlich gerne beim Anwaltswechsel oder verstärken auch gerne ein bestehendes Verteidigungsteam in Oldenburg durch unsere Expertise.

 

Vorladung wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung Oldenburg

Sie haben eine Vorladung von der Polizei Oldenburg wegen sexueller Nötigung, schwerer sexueller Nötigung oder Vergewaltigung erhalten? Auch in einer solchen Situation ist frühe anwaltliche Hilfe absolut notwendig und unerlässlich.

Ein erfahrener Strafverteidiger für Sexualdelikte kann bereits frühzeitig die Weichen in die richtige Richtung stellen und den Gang eines derartigen Ermittlungsverfahrensfrühzeitig ganz entscheidend beeinflussen. Wichtig ist aber zunächst einmal, dass sie zu dem Termin bei der Polizei Oldenburg nicht erscheinen und dort auch keine Aussage zu den gegen sie bestehende Vorwurf der Vergewaltigung beziehungsweise sexuell Nötigung machen. Insbesondere ist man immer gut beraten, eine solche Situation nicht falsch einzuschätzen: bei der Polizei Oldenburg sitzen keine netten polizei beamten, die Beschuldigten aus Oldenburg kostenlos dabei helfen,  ein solches Missverständnis aus der Welt zu schaffen. Im Gegenteil: die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie, kostenlose Hilfe ist hier nicht zu erwarten.

Vom Ablauf her ist es hier so, dass Sie Einfach unverbindlich telefonisch Kontakt aufnehmen, oder mir im Idealfall im Rahmen einer Kontaktaufnahme per E-Maildie Vorladung wegen sexueller Nötigung beziehungsweise Vergewaltigung der Polizei Oldenburg zukommen lassen. Wir zeigen dann ihre Vertretung gegenüber der Polizei an, sagen den Vernehmungs Termin erst einmal ab und beantragen dann die Akten. Anschließend besprechen wir auch hier ganz ausführlich wie die Dinge liegen, die Möglichkeit zu einer schriftlichen Aussage im Rahmen unserer Verteidiger Erklärung bleibt Ihnen natürlich unbenommen. Ob eine solche Prozessors Sinn macht, entscheiden wir dann gemeinsam.

 

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie Oldenburg

Nach einer Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie durch die Polizei Oldenburg sitzt der Schock wahrscheinlich noch immer tief. Nachdem die Polizei beamten die Wohnung oder das Haus wieder verlassen haben und Beschuldigte ohne ihre Speichermedien, ihre Computer und Handys zurückgelassen haben fragen sich Beschuldigte: wie wird es nun weitergehen?

Der weitere Ablauf eines Ermittlungsverfahrenswegen Besitz von Kinderpornographie in Oldenburg hängt hierbei ganz maßgeblich davon ab, ob und in welchem Umfang strafbare Inhalte auf ihren Speichermedien vorhanden sind. Wir übernehmen in einer solchen Situation natürlich gerne ihre Vertretung und garantieren schon jetzt eine diskrete Strafverteidigung mit dem Ziel, das Verfahren außergerichtlich und insbesondere ohne öffentliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oldenburg zum Abschluss zu bringen.  Nehmen Sie nach der Hausdurchsuchung wegen Besitz von Kinderpornographie Oldenburg zeitnah und zunächst unverbindlich Kontakt auf, lassen Sie mir die Unterlagen gerne schon vor ab per E-Mail zukommen und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung, innerhalb der nächsten Stunden, auch an Wochenenden und Feiertagen.

 

Anwalt für Sexualdelikte Oldenburg

Vorladung wegen sexuellem Missbrauch Oldenburg

Hausdurchsuchung Kinderpornografie Oldenburg

Sexualstrafrecht Oldenburg