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Mitteilungen und Verfahren
Freispruch: Misshandlungen in Flüchtlingsheim nicht nachweisbar (AG Essen)
Unter großer medialer Begleitung hatte zu Beginn des Jahres 2016 das Strafverfahren um die angebliche Misshandlung von Flüchtlingen begonnen.
Da einer der wichtigsten Zeugen jedoch zu dieser Zeit nicht in Deutschland auffällig war, hatte das Amtsgericht Essen das Verfahren gegen die vier Angeklagten bereits kurz nach dem Prozessauftakt ausgesetzt um die Rückkehr des Belastungszeugen abzuwarten.
Nachdem dieser sich zwischenzeitlich wieder mit dem Gericht in Verbindung gesetzt hatte, erlebte das Verfahren - unter weit weniger Medieninteresse als ursprünglich - eine Neuauflage. Angeklagt waren vier Flüchtlinge, die Staatsanwalt Stadt Essen hatte ihnen vorgeworfen, in einer Essener Flüchtlingsunterkunft einen Asylbewerber geschlagen und getreten zu haben, strafbar als Körperverletzung.
Im Laufe seiner Aussage verwickelte sich der von der Staatsanwaltschaft Essen präsentierte Zeuge jedoch in erhebliche Widersprüche zu dem angeblichen geschehensablauf, womit es dem Amtsgericht Essen im Ergebnis nicht möglich war, einen konkreten strafbaren Sachverhalt festzustellen, welcher zur Grundlage einer Verurteilung hätte gemacht werden können.
Angesichts dessen sprach das Amtsgericht alle Angeklagten im Ergebnis frei.
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