- sexueller Missbrauch von Kindern
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauches von Kindern wird von den Betroffenen als besonders schwerer und nachhaliger Tatvorwurf erlebt. Allein der Vorwurf ist in vielen Fällen bereits geeignet, eine soziale Existenz zu gefährden bzw. zu vernichten. Wird ein solcher Tatvorwurf gegen Sie vorgebracht, empfehle ich dringend, Kontakt zu mir aufzunehmen.
„Aber warum soll Rechtsanwalt Odebralski gerade der Mann meines Vertrauens sein? Und ist er nicht vielleicht noch zu jung, um mich bei einem derart bedeutenden Verfahren zu vertreten? Bin ich vielleicht bei einem erfahrenen (besser gesagt: älteren) Kollegen besser aufgehoben?“
Zutreffend ist jedenfalls, dass ich über hervorragende Kenntnisse auf diesem Gebiet verfüge. Durch meine exzellente Ausbildung bei einer bundesweit führenden Strafverteidigerkanzlei auf dem Gebiet des sexuellen Kindesmissbrauchs, verfüge ich über die notwendige Erfahrung bei der Bearbeitung entsprechender Fälle. Auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung sowie der aktuellsten Erkenntnisse der Aussagepsychologie analysiere ich zunächst die Angaben der angeblich geschädigten Opferzeugen. Hierbei verstehe ich es als meine Aufgabe, Wiersprüchlichkeiten und Unklarheiten herauszuarbeiten.
Anschließend gilt es, die Persönlichkeit der anzeigenden Person genau zu durchleuchten. Gibt es gegebenenfalls psychische Beeinträchtigungen? Hat es Streit im Vorfeld der Vorwürfe gegeben? Fühlt sich die anzeigende Person eventuell zurückgesetzt und möchte durch die Vorwürfe Aufmerksamkeit erlangen? All diese Fragen gilt es zu klären.
Im Weiteren werden in einem umfangreichen Verteidigerschriftsatz die gewonnenen Erkenntnisse dargelegt und der Staatsanwaltschaft präsentiert. Je nach Sachlage kann es sich dann anbieten, der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens nahe zu legen.
Kommt es dennoch zu einer Anklage, setze ich mich kritisch mit der Anklageschrift auseinander und beantrage gegebenenfalls, die Verhandlung auf Grundlage der Anklageschrift nicht zu eröffnen. Durch den offensiven Umgang mit den Vorwürfen - welcher letztlich meine Arbeit charakterisiert - präsentiert sich unsere Seite gegenüber dem Gericht als Gegner auf Augenhöhe.
Auch in der Verhandlung stehe ich zu 100 % an Ihrer Seite. Sie werden mich hier nicht als Anwalt erleben, der aus Schamgefühl oder ähnlichem kritische Nachfragen unterlässt. Vielmehr verstehe ich es als meine Pflicht, Sie gegen diese - auch in moralischer Hinsicht - schwerwiegenden Tatvorwürfe zu verteidigen. In der Hauptverhandlung treten wir gemeinsam und entschieden den Vorwürfen entgegen.
In dem abschließenden Plädoyer werde ich nochmals mein Bestes geben, um das Gericht von unserer Linie zu überzeugen. Hierbei stelle ich Ihnen meine rhetorische Kompetenz zur Verfügung. Ich selbst war unter anderem Vorsitzender eines studentischen Debattier-Clubs und Teilnehmer der Deutschen Meisterschaften im debattieren (Rhetorik).
Soweit Ihnen der Tatvorwurf eines sexuellen Missbrauchs zur Last gelegt wird, rate ich dazu, diesem offensiv entgegenzutreten. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir und wir besprechen Ihren Fall.
Als Rechtsanwalt in Verfahren wegen sexuellen Missbrauches bundesweit für Sie tätig:
(gerade hier ist eine überregionale Tätigkeit zu empfehlen, da eine Nähe des Anwalts zum Tatgericht in derartigen Verfahren oft einer effektiven und offensiven Verteidigung entgegensteht)
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