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erster Kontakt mit dem Gericht -
Anklageschrift erhalten
Teilweise werden Personen von dem laufenden Ermittlungsverfahren erst durch die Zustellung einer Anklageschrift in Kenntnis gesetzt.
Hier wird den Betroffenen dann in der Regel die Möglichkeit gegeben, innerhalb von einer Woche Einwände gegen die Anklageschrift vorzubringen und gegebenfalls entlastende Beweismittel zu benennen. Teilweise erfolgt hier - sofern es sich um schwerere Tatvorwürfe hendelt - die Aufforderung, einen Pflichtverteidiger zu benennen (bitte beachten Sie, dass ich die Vertretung auch gerne im Rahmen einer Pflichtverteidigung übernehme).
Sobald Sie dieses Schreiben in den Händen halten rate ich dazu, Kontakt zu mir aufzunehmen; innerhalb der gesetzten Frist sollten Sie also umbedingt den Weg zu einem kompetenten Strafverteidiger suchen, damit man die Weichen noch möglichst frühzeitig in die richtige Richtung stellen kann.
Ich zeige dann zunächst gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Verteidigung an und beantrage Akteneinsicht. Zugleich beantrage ich, die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens so lange zurückzustellen, bis Akteneinsicht gewährt wurde.
Durch ein engagiertes Auftreten schon an dieser Stelle kann es so gelingen, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzuwenden. Welchen Weg man hierbei wählt, hängt von der Situation im Einzelfall ab.
Soweit sie also eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie unter der Nummer 0201 / 799 160 04 oder per E-Mail Kontakt zu mir aufnehmen.
Ihr Kontakt zu uns:
Fachanwalt für Strafrecht
Nikolai Odebralski
Huyssenallee 99-103
45128 Essen
Telefon: +49 201 747 188 - 0
Telefax: +49 201 747 188 - 29
E-Mail: info[at]ra-odebralski.de
Geschäftszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Fr.: 9:00 bis 13:00 Uhr