Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

Therapien für geständige Täter

Sexualdelikte - Tätigkeitschwerpunkt der Kanzlei

Therapieangebote für geständige Sexualstraftäter

Viele Menschen fragen sich – und auch mich - wieso Sexualstraftäter überhaupt therapeutische Hilfe und Unterstützung erhalten sollten.

Aus welchem Grund sollte man Steuergeld, Zeit und Energie für die Täter verschwenden? Es wäre doch das einfachste, Sexualstraftäter für ihre Vergehen möglichst hart zu bestrafen, aus der Gesellschaft auszustoßen und stattdessen ihren Opfern die nötige Behandlung zukommen zu lassen!

Diese Haltung ist, entgegen der offenbar weit verbreiteten gesellschaftlichen Auffassung, sowohl unter ethischen, als auch rechtlichen und präventiven Gesichtspunkten unsinnig. Denn es ist insgesamt nicht zu erwarten, dass die Anzahl der Sexualstraftaten dann zurückgeht, wenn man den Fokus von den Tätern wegnimmt und alleine auf die Opfer legt. Zudem wird hierbei übersehen, dass es sich bei einer sexuellen Präferenzstörung um eine krankhafte Störung handelt, unter welcher die Betroffenen meist selbst leiden.

Die Bereitschaft zum Beginn einer Therapie setzt jedoch voraus, dass der Beschuldigte den sexuellen Missbrauch oder die jeweils konkret zur Last gelegte Sexualstraftat überhaupt gesteht und er die Verantwortung für sein Handeln übernehmen will (dies kommt auch nicht selten vor, weitaus nicht alle Sexualstrafverfahren werden streitig geführt). Hierbei fällt es den Betroffenen naturgemäß besonders schwer, die Verantwortung gegenüber der Familie und dem sozialen Umfeld zu übernehmen.

Ebenso belastend wie das Verfahren und die sozialen Konsequenzen ist für die Beschuldigten in diesen Fällen die Frage nach dem „warum?“ - also wie es überhaupt zu der sexuellen Grenzüberschreitung kommen konnte.

Sofern sich die nachstehenden Ausführungen auf eine Situation bezieht, in welcher gegen die Beschuldigten bereits der Verdacht einer Sexualstraftat besteht, so handelt es sich hierbei um die klassische Situation, in welcher sich die Betroffenen an mich wenden. Selbstverständlich beziehen sich die Informationen im Zusammenhang dieses Beitrages auch auf Personen, welche bei sich selbst sexuelle Neigung zu Kindern und Jugendlichen festgestellt haben, ohne diese bereits strafrechtlich relevant umgesetzt zu haben. Auch – und insbesondere - letztere Gruppe ist herzlich eingeladen, sich den vorliegenden Beitrag durchzulesen und von Therapieangeboten Gebrauch zu machen, um mögliche Übergriffe zu verhindern. Betroffenen in einer derartigen Situation empfehle ich weiterhin, beispielsweise folgende Internetseite zu besuchen und Kontakt aufzunehmen: Kein-Täter-werden

Befindet sich der Beschuldigte in einer Lage, dass die sexuellen Übergriffe oder sonstige entsprechende Straftaten (beispielsweise sog. unkörperliche Deklikte wie Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie) gehört es zum Rüstzeug des in diesem Bereich spezialisierten Strafverteidigers, mit seinem Mandanten die Frage einer möglichen Sexualtherapie zu besprechen.

Ich selbst mache geständigen Tätern im Rahmen des Erstgespräches immer das Angebot, von einer Therapie Gebrauch zu machen. Dieser ist insbesondere aus zwei Gründen sinnvoll:

zum einen möchte der Beschuldigte selbst etwas über die Hintergründe seines Handelns erfahren und Rückfallprävention betreiben. Darüber hinaus macht es auch in einem späteren Gerichtsverfahren mehr als nur einen guten Eindruck, wenn ein Beschuldigter eines sexuellen Missbrauches vor Gericht nicht nur mit Worten die Verantwortung für sein Handeln übernimmt, sondern wenn er darüber hinaus auch zeigt, tatsächlich Verantwortung zu übernehmen und sich mit den Ursachen des strafrechtlich relevanten Verhaltens auseinanderzusetzen. Eine bereits begonnene Therapie kombiniert mit einem Täter Opfer Ausgleich hat bei mir im bereits einigen Fällen dazu geführt, dass anstelle einer vollstreckbaren Haftstrafe doch noch eine Bewährungsstrafe verhängt wurde - hierbei wurde dann als Bewährungsauflage festgesetzt, die bereits begonnene Therapie fortzuführen.

Feste regionale Kooperationspartner meiner Kanzlei in diesem Bereich sind beispielsweise die Einrichtungen Neuland Bochum e.V. oder Die Brücke Dortmund - beide Einrichtung haben sich u.a. auf die therapeutische Behandlung von Sexualstraftätern spezialisiert.

Da naturgemäß viele Personen mit derartigen Therapieangeboten noch nie in Berührung gekommen sind, möchte ich nachstehend einen kurzen Überblick darüber geben, welche Therapieformen bestehen:

die therapeutische Behandlung von Missbrauchstätern zielt vornehmlich auf die Reduzierung ihrer einschlägigen Rückfälligkeit und damit auf den Schutz potentieller Opfer ab. Da in der Wissenschaft und Forschung bereits anerkannt ist, dass es sich bei einer sexuellen Präferenzstörung - wie beispielsweise einer pädophilen Neigung - um eine krankhafte Störung im Sinne des ICD-10 handelt, die dem Grunde nach nicht „behandelbar“ ist, zielen die Behandlungen insofern nahezu ausschließlich darauf ab, den Betroffenen Maßnahmen zur Rückfallprävention bzw. akuten Krisenintervention zu vermitteln. Modelle, nach welchen entsprechenden Neigungen stationär oder ambulant therapeutisch behandelt wurden, gehören der Vergangenheit an.

Ziele derartiger Therapien sind insbesondere Verantwortungsübernahme, Verbesserung der sozialen Kompetenz, Entwicklung von Empathiefähigkeit gegenüber den Opfern sowie Kontrolle der Aggressionen bei sexuell motivierten Gewaltsstraftätern.

Als Therapieformen stehen sowohl Gruppentherapien, als auch Einzeltherapien zur Verfügung; Art und Umfang des jeweiligen Therapieangebots richten sich nach der jeweils behandelnden Stelle.

Kontakt

Rechtsanwalt Nikolai Odebralski ist mit der Bearbeitung von Sexualstrafverfahren vertraut, entscheiden Sie sich in dem jeweiligen Fall für die richtige Verteidigungsstrategie - verbunden mit der hierfür erforderlichen Vorbereitung.

Rufen Sie mich an und lassen sich - zunächst kostenlos und unverbindlich - beraten.

Bei Fragen zu diesem Delikt können Sie mich per E-Mail, unter der Telefonnummer

0201 / 747 188 0 oder über das Kontaktformular erreichen.

Da ich regelmäßig Therapien für Täter verhandle und organisiere, stehe ich Ihnen bei Rückfragen als kompetenter Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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