Mitglied im deutschen Anwaltverein & der Strafverteidigervereinigung NRW


Strafvollstreckungsrecht
Rechtsanwalt Odebralski ist auf dem Gebiet des Strafvollstreckungsrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Dieser Bereich des Strafverfahrensrechts wird häufig vernachlässigt. Dies ist nicht recht nachzuvollziehen, denn schließlich wollen die rechtlichen Interesse auch im Falle einer Verurteilung weiter vertreten werden. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie zu einer Geldstrafe oder einen vollstreckbaren Freiheitsstrafe verurteilt wurden.
Besonders die Interessen von Gefängnisinsassen gilt es hier zu vertreten. Hier stehen dem Inhaftierten verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um eine vorzeitige Haftentlassung oder eine Haftlockerung zu erreichen. Die Tätigkeitsbereiche sind hier vielseitig und verschiedenartig.
Rufen Sie mich an und lassen sich ausführlich beraten unter der Nummer 0201 / 799 160 04 oder per E-Mail.
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Fachanwalt für Strafrecht
Nikolai Odebralski
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