Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nikolai Odebralski

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Unschuldig: Landgericht Essen spricht Erzieher frei

5 Monate in Untersuchungshaft, und alles zu Unrecht - so das Urteil der Jugendschutzkammer des LG Essen. Mein Mandant wurde vom Landgericht Essen freigesprochen.

Die Staatsanwalt Essen hatte den Erzieher wegen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in einer Vielzahl von Fällen angeklagt.

Aufgrund der Schwere der geschilderten Vorwürfe erließ das Landgericht zudem einen Haftbefehl gegen den Pädagogen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre mit einer langen Haftstrafe zu rechnen. Dies würde einen erheblichen Fluchtanreiz begründen, die Voraussetzungen der Untersuchungshaft lägen somit vor. Darüber hinaus würden die Schilderungen des Belastungszeugen einen so genannten dringenden Tatverdacht (Voraussetzung der Untersuchungshaft) begründen.

Der Beschuldigte bestritt von Beginn an die Vorwürfe und beteuerte er sei unschuldig.

Erste Zweifel an diesem dringenden Tatverdacht ergaben sich dann während der ersten Aussage des Belastungszeugen. Dieser schilderte, wie er sich bei dem Auslandspädagogen letztlich nicht mehr wohl gefühlt habe und nach Hause zu seiner Familie wollte - ein Motiv für eine Falschbeschuldigung.

Weitere Zweifel begründeten die Schilderungen des Jungen, Stimmen zu hören und darüber hinaus über die Fähigkeit zu verfügen, tote Menschen zu sehen.

Letztlich verstrickte sich der Belastungszeuge - welcher dann plötzlich auch nicht mehr in Gegenwart des Beschuldigten aussagen wollte - im Rahmen der Hauptverhandlung dann in derart massive Widersprüche, dass letztlich keiner der im Raum anwesenden Personen noch ernsthaft davon ausgehen konnte, dass sich eine sexuellen Übergriffe tatsächlich ereignet hatten.

Insofern beantragte am Ende des Verfahrens sogar die Staatsanwaltschaft, den Angeklagten freizusprechen.

Das Urteil: Freispruch in allen Anklagepunkten nach insgesamt sieben Verhandlungstagen und einem - juristischen und sozialen - Albtraum für den Beschuldigten.

Auf eine finanzielle Entschädigung kann der Freigesprochenen indes nur noch eingeschränkt hoffen: eine Wiedereinstellung in seinem vorherigen Beruf erscheint angesichts der erhobenen Tatvorwürfe sowie der – infolge dessen - Zerwürfnisse mit dem Arbeitgeber nicht mehr in Betracht zu kommen. Für jeden Tag zu Unrecht und erlittene Untersuchungshaft, steht ihm lediglich eine geringe finanzielle Entschädigung zu.

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