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Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

Januar 2024

schwerer sexueller Missbrauch: Verfahren eingestellt (Gera)

Die Staatsanwaltschaft Gera hat auf Antrag der Verteidigung an Ermittlungsverfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Familienvater war vorgeworfen worden, eine Nachbarstochter im Keller des gemeinsamen Wohnhauses sexuell missbraucht zu haben. Aus einem anderen Verfahren in unserem Haus wussten wir hier aber (glücklicherweise), dass das Mädchden schon letztes Jahr jemanden zu Unrecht beschuldigt hatte.

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Exhibitionistische Handlungen: Freispruch (AG Lüdinghausen)

Auf Antrag der Verteidigung hat das Amtsgericht Lüdinghausen unsere Mandanten vom Vorwurf der exhibitionistischen Handlungen vollumfünglich freigesprochen. Unserem Mandanten war vorgeworfen worden, vor seiner Haustür und für seinen Nachbarn erkennbar masturbiert zu haben. Dieser Vorwurf ließ sich jedoch in tatsächlicher Hinsicht nach intensiver Befragung des einzigen Belastungszeugen nicht nachweisen.

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