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Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

März 2024

Missbrauch von Patienten: Verfahren gegen Frauenarzt eingestellt (Hanau)

Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Hanau ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauch gegen einen Frauenarzt aus dem Großraum Hanau mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, eine junge Patientin nicht sachgerecht und nach den Regeln der medizinischen Kunst behandelt zu haben. Dieser Vorwurf konnte bereits im Ermittlungserfahren widerlegt werden.

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Vergewaltigung: Freispruch nach erfolgreicher Wiederaufnahme (Bad Segeberg/Rendsburg)

Nach einer erfolgreichen Wideraufnahme eines bereits rechtskräftig abgeschlossen Strafverfahrens hat das Amtsgericht Bad Segeberg unsere Mandanten in dem neuen Verfahren nun vollumfänglich vom Tatvorwurf, der schweren sexuell Nötigung (Vergewaltigung) freigesprochen. In dem ersten Verfahren 2017 war dem Beschuldigten von seinem Pflichtverteidiger dazu geraten worden, die Vorwürfe pauschal einzuräumen, was er getan hatte. Und war zu Unrecht verurteilt worden, wie sich nun zeigte.

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