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Mitteilungen und Verfahren

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Im Strafrecht sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen (logisch), der nachweislich Erfahrung in dem hat was er tut - zudem erfolgreich ist und selbstbewusst für seine Mandanten vor Gericht auftritt.

Unsere Kanzlei ist nun seit mehr als zehn Jahren bundesweit tätig und wir bearbeiten mittlereile weit über 500 Strafverfahren jährlich - von "kleinen" Verfahren wie Jugendverfahren, Diebstahl oder Körperverletzung - bis zu schweren Verbrechenssvorwürfen wie Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Kilobereich, Tötungsdelikte oder organisierter Kriminalität. Wir decken das gesamte Spektrum der Strafverteidigung ab.

Von diesem Verfahren werden übrigens über 50 % außergerichtlich eingestellt oder diskret von Schreibtisch zu Schreibtisch erledigt , sodass die meisten meiner Mandanten gar keinen Gerichtssaal von innen sehen.

Regelmäßige theoretische Fortbildung und praktische Erfahrung vor Gericht sind seit Jahren die Grundpfeiler unserer erfolgreichen Arbeit.

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Strafverfahren, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

 

2024

Vergewaltigung: Vorwurf unrichtig, Verfahren eingestellt (Krefeld)

Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Krefeld ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandanten wegen Vergewaltigung mangels Tatverdachts eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten vorgeworfen, eine Vergewaltigung zum Nachteil seiner Freundin begangen zu haben. Er habe sich mit ihr und einem weiteren Freund verabredet und habe dann auf der Rückbank des Autos den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen, obwohl die Freundin dies nicht gewollt habe.

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Besitz von Kinderpornografie über WhattsApp: Freispruch (AG Cham)

Auf Antrag der Verteidigung und gegen den Widerstand der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Cham unseren Mandanten vom Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie freigesprochen. Strafbare Inhalte waren zwar auf seinem Handy vorhanden, der Nachweis des bewussten Besitzes ließ sich am Ende der Beweisaufnahme indes nicht nachweisen. Damit schloss sich das Gericht vollumfänglich den Argumenten der Verteidigung an.

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Missbrauch von Patienten: Verfahren gegen Frauenarzt eingestellt (Hanau)

Auf Antrag der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft Hanau ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauch gegen einen Frauenarzt aus dem Großraum Hanau mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, eine junge Patientin nicht sachgerecht und nach den Regeln der medizinischen Kunst behandelt zu haben. Dieser Vorwurf konnte bereits im Ermittlungserfahren widerlegt werden.

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Vergewaltigung: Freispruch nach erfolgreicher Wiederaufnahme (Bad Segeberg/Rendsburg)

Nach einer erfolgreichen Wideraufnahme eines bereits rechtskräftig abgeschlossen Strafverfahrens hat das Amtsgericht Bad Segeberg unsere Mandanten in dem neuen Verfahren nun vollumfänglich vom Tatvorwurf, der schweren sexuell Nötigung (Vergewaltigung) freigesprochen. In dem ersten Verfahren 2017 war dem Beschuldigten von seinem Pflichtverteidiger dazu geraten worden, die Vorwürfe pauschal einzuräumen, was er getan hatte. Und war zu Unrecht verurteilt worden, wie sich nun zeigte.

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sexueller Missbrauch: Freispruch wegen Zweifel an Glaubwürdigkeit (Leipzig)

In einem Strafverfahren wegen sexuellem Missbrauch von Kindern hat das Amtsgericht Leipzig einen Familienvater aus Leipzig nach mehrtägiger Beweisaufnahme auf Antrag der Verteidigung von den Vorwürfen vollumfänglich freigesprochen. Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, als Trainer im Jahre 2006 einen Schützling sexuell missbraucht zu haben.

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Sexueller Missbrauch: Angeklagter freigesprochen (AG Bergheim)

Das Amtsgericht Bergheim hat ihn Beschuldigten vollumfänglich vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil seiner Stief-Enkeltochter freigesprochen. Im Rahmen der Verhandlung gelang es durch sehr gute und juristisch exakte Vorbereitung, das Ergebnis der aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens zu widerlegen, dieses hatte die Vorwürfe zunächst als "erlebnisbasiert" bewertet. Nach intensiver Befragung dann doch die Wende, mit der Ergebnis: Freispruch für den Angeklagten.

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schwerer sexueller Missbrauch: Verfahren eingestellt (Gera)

Die Staatsanwaltschaft Gera hat auf Antrag der Verteidigung an Ermittlungsverfahren wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern mangels Tatverdachts eingestellt. Dem Familienvater war vorgeworfen worden, eine Nachbarstochter im Keller des gemeinsamen Wohnhauses sexuell missbraucht zu haben. Aus einem anderen Verfahren in unserem Haus wussten wir hier aber (glücklicherweise), dass das Mädchden schon letztes Jahr jemanden zu Unrecht beschuldigt hatte.

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Exhibitionistische Handlungen: Freispruch (AG Lüdinghausen)

Auf Antrag der Verteidigung hat das Amtsgericht Lüdinghausen unsere Mandanten vom Vorwurf der exhibitionistischen Handlungen vollumfünglich freigesprochen. Unserem Mandanten war vorgeworfen worden, vor seiner Haustür und für seinen Nachbarn erkennbar masturbiert zu haben. Dieser Vorwurf ließ sich jedoch in tatsächlicher Hinsicht nach intensiver Befragung des einzigen Belastungszeugen nicht nachweisen.

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