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Kinderpornografie: Bewährung nach Geständnis (Gütersloh)

Unser Mandant sagte später, er wird im Moment nie vergessen, als die Polizei Mitte des Jahres 2021 morgens um 6:00 Uhr an seiner Tür Sturm klingelte. Völlig überrascht und überfordert von der Situation öffnete der zu dieser Zeit 23-jährige Student die Wohnungstür, die Polizei. Gütersloh präsentierte ihm daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss, Tatvorwurf: Besitz und Verbreitung kinderpornographische Schriften.

Von der Situation völlig überrumpelt und überfordert gewährte der Student der Polizei Zutritt zu seiner Wohnung, wo diese neben seinem Mobiltelefon auch sämtliche elektronischen Speichermedien beschlagnahmte. Nachdem die Situation nach etwa 35 Minuten vorbei war, gab sich unser Mandant mithilfe des Mobiltelefons meines Mitbewohners im Internet auf die Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht, um ihn in Bezug auf den Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie in Gütersloh gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld zu verteidigen.

Nach einem ersten vertrauten Gespräch, übernahmen wir das Mandat und sagten dem verzweifelten jungen Mann unsere Hilfe zu.

Bereits im ersten Gespräch deutete an, dass man auf den Speichermedien voraussichtlich kinderpornographische Inhalte finden würde. Angesichts dieser Offenheit reden wir unsere Mandanten frühzeitig dazu, sich bei Bedarf therapeutisch anbinden zu lassen und Hilfe zu suchen. Diesen Ratschlag geben, wir entschuldigten beim Tatvorwurf Kinderpornographie nicht nur in Gütersloh, sondern sämtlichen Betroffenen, um einerseits die Hintergründe der Strafbarkeit für sich selbst aufzuarbeiten, andererseits aber natürlich auch, um bei der Staatsanwaltschaft am Ende im Falle eines Verfahrens einen guten und reflektierten Eindruck zu machen.

Das Ergebnis der Auswertung war dementsprechend, als der Auswertungsbericht von der Polizei Gütersloh Mitte des Jahres 2023 vorgelegt wurde. Zeitnah erhob die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage zum Amtsgericht Gütersloh, wo das Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie im Oktober diesen Jahres verhandelt wurde. Unser Mandant bekannte sich zu den Vorwürfen schuldig, angesichts guter Vorbereitung konnte es uns dort am Ende auch im Einverständnis mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld gelingen, eine Bewährungsstrafe zu erreichen.

Unser Mandant ist erleichtert und bedankte sich nach der Verhandlung emotional dafür, über den gesamten Prozess gut beraten und vertreten worden zu sein.

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