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Berufung: Verteidigung von früherem Pfarrer übernommen (Pfaffenhofen/Ingolstadt)

In einem insbesondere in Süddeutschland medial stark beachteten Verfahren ist ein Pfarrer aus Pfaffenhofen an der Ilm wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Geistlichen vorgeworfen, einen seinerzeit 15-jährigen mMinistranten im Jahre 2008 sexuell missbraucht zu haben. Dieser hatte die Vorwürfe später zur Anzeige gebracht.

Dann hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Versuch unternommen, die Angelegenheit im Wege eines Strafbefehls zum Abschluss zu bringen, hier waren dem Beschuldigten vier Monate auf Bewährung angeboten worden. Gegen diesen Strafbefehl hatte unser Mandant Einspruch eingelegt und vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm und seine Unschuld gekämpft - ohne Erfolg. Für den zu diesem Zeitpunkt bereits 15 Jahre zurückliegenden Übergriff verhängte das Gericht am Ende des Verfahrens eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung.

Für das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Ingolstadt wechselt der Beschuldigte nun die personelle Aufstellung der Verteidigung und unsere Kanzlei, als bundesweit führender Dienstleister im Bereich Sexualstrafrecht, übernimmt das Mandat.

Der Beginn des Prozesses ist für Februar 2024 angesetzt, auch hier ist wieder mit großem medialen Interesse zu rechnen. Bereits über den ersten Prozess am Amtsgericht war umfassend berichtet worden:

Bayrischer Rundfunk: Bericht vom 24.03.2023

Donaukurier vom 24.03.2023

Sat1 vom 13.03.2023

BILD-Zeitung vom 09.03.2023

Augsbuger Allgemeine vom 13.02.2023

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