Strafverteidiger Odebralski Rechtsanwaltskanzlei Essen

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Totschlag: Haftbeschwerde erfolgreich, Haftbefehl aufgehoben (Essen)

Unser Mandant wurde Ende September 2023 wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags gem. § 212 StGB in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft Essen warf ihm vor, im Zuge eines Streites und einer körperlichen Auseinandersetzung mit mehreren Angreifern, die Grenzen der Notwehr überschritten zu haben, wodurch aufgrund des Einsatzes eines Messers, einer der Angreifer tödlich verletzt wurde. Über das Verfahren war in den Medien überregional berichtet worden:

-> Bericht Bild-Zeitung

-> Bericht T-Online.de

-> Bericht YouTube

-> Bericht NIUS

Das Amtsgericht Essen erließ einen Haftbefehl und hielt unseren Mandanten des gemeinschaftlichen Totschlags für dringend verdächtig. So kam unser Mandant für mehr als 2 Monate in Untersuchungshaft.

Dagegen wurde nun durch uns das Rechtsmittel der Haftbeschwerde eingelegt.

Nach eingehender Auswertung der bisherigen Ermittlungsergebnisse und insbesondere der akribischen Sichtung einer Videoaufnahme des fraglichen Geschehens, konnte überzeugend aufgezeigt werden, dass es für die Annahmen der Staatsanwaltschaft zur Begründung des Haftbefehls keine Grundlage mehr gibt. Unser Mandant handelte in Notwehr. Auch eine gemeinschaftliche Begehung kann nun nicht mehr angenommen werden.

Dies sah auch das Landgericht Essen so und hob nun, auf unsere erfolgreiche Haftbeschwerde hin, den Haftbefehl auf. Ein dringender Tatverdacht ist nicht mehr anzunehmen, so das Landgericht. Im Ergebnis folgte des Landgericht Essen den Argumenten der Verteidigung in vollen Umfang.

Unser Mandant ist nun aus der Untersuchungshaft zu entlassen und kann das anstehende Weihnachtsfest im Kreise seiner Familie verbringen. Unser Mandant und dessen Familie sind überglücklich nun wieder vereint zu sein.

Es zeigt sich wieder: Intensive und kritische Arbeit und Auseinandersetzung mit den Ermittlungsergebnissen zahlt sich aus.

 

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