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Sexuelle Belästigung: Verfahren eingestellt (Flensburg)

Im Beschuldigten Mann war Anfang 2023 eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung durch die Polizei Flensburg zugegangen.

Hiervon zugleich irritiert, wie verunsichert, begab sich der etwa 30-jährige Mann zunächst im Internet auf die Suche nach einem Anwalt für Sexualdelikte in Flensburg, um das Ermittlungsverfahren anwaltlich begleiten zu lassen. Nach längerer Recherche und einem Vergleich möglicher Dienstleister für diesen speziellen Bereich traf der Beschuldigte, die zunächst richtige Entscheidung, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Wie mittlerweile überregional bekannt ist, vertreten wir als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht Beschuldigte bei diesen Vorwürfen bundesweit und übernahmen so nach einem ersten unverbindlichen Gespräch dessen Vertretung. Die Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung durch die Polizei Flensburg, lies der Mann uns dann zunächst unkompliziert per Mail zukommen. Als Rechtsanwalt beantragten wir sodann zunächst die Ermittlungsakten und sagten den Termin zur Vernehmung gegenüber der Polizei Flensburg ab.

Nach Eingang der Akten der Staatsanwaltschaft Flensburg, machten wir uns zunächst ein Bild davon, woraus sich der Tatvorwurf sexuelle Belästigung gegen den Mann aus Flensburg ergab:

offenbar sollte der Beschuldigte auf einer privaten Feier eine Frau nach dem Genuss von Alkohol sexuell berührt haben. Konkret sollte die sexuelle Belästigung in Flensburg dadurch erfolgt sein, dass der Beschuldigte der Frau seine Hand auf deren Unterarm gelegt haben sollte, wobei dies in sexueller Absicht und zur Anbahnung weiterer Intimitäten passiert sein soll. Und juristisch gesprochen ist es richtig, dass ein solches Verhalten in Tatvorwurf der sexuellen Belästigung durchaus erfüllen kann.

Die junge Frau gab in ihrer Vernehmung im Rahmen des Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung bei der Polizei Flensburg an, sie sei durch den Vorfall traumatisiert und in ihrer allgemeinen Lebensführung stark verunsichert worden. Unser Mandant hingegen brachte vor, er habe auf der Feier in Flensburg mit der Frau gemeinsam gesessen, was insoweit richtig sei. Zu einer sexuellen Belästigung sei es jedoch mit Nichten gekommen, warum er nun als Beschuldigter geführt werde und eine entsprechende polizeiliche Vorladung von der Polizei Flensburg erhalten habe, könne er sich überhaupt nicht erklären. Vielleicht habe er die Frau berührt, dies sei jedoch nicht in sexueller Absicht und erst rech ä nicht mit dem Ziel einer Belästigung geschehen. Er könne sich das ganze allenfalls mit der zu Ende der Party doch erheblichen Trunkenheit der Frau erklären.

Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift gelang es uns sodann, die im Raum stehenden vorwürfe gegen unseren Mandanten zu wiederlegen und eine Einstellung des Verfahrens wegen sexueller Belästigung zu erreichen.

Das polizeiliche Führungszeugnis unseres Mandanten bleibt damit weiterhin sauber, und trotz der emotional sehr anstrengenden Zeit ist unser Mandant froh, Der Vorladung der Polizei Flensburg wegen sexueller Belästigung keine Folge geleistet zu haben, sondern sich einen erfahrenen Anwalt für Sexualdelikte genommen zu haben, der die Angelegenheit zu einem so guten Abschluss bringt.

Glückwunsch zu diesem Ergebnis auch von unserer Seite.

 

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