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Besitz von (virtueller) Kinderpornografie: Freispruch aus rechtlichen Gründen (Emden)

Vorladung wegen Kinderpornografie Emden

Das Verfahren war durch eine Meldung amerikanischer Behörden (NECMEC) an die deutsche Justiz in Gang gekommen, infolge dieser Meldung hatte man bei unserem Mandanten eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Emden durchgeführt.

Nun begleiten wir derartige Verfahren schwerpunktmäßig und als mittlerweile als bundesweit größte Kanzlei für Sexualstrafrecht, hier mit einem Schwerpunkt Kinderpornographie.

Das Besondere an diesem Verfahren war hier, dass es sich nicht um tatsächliche Aufnahmen des sexuellen Missbrauch von Kindern handelte, sondern ausschließlich um gezeichnete und Computer animierte Darstellungen von Kinderpornografie.

Wir versuchten bereits, im Ermittlungsverfahren, durch umfangreiche Schriftsätze die Staatsanwaltschaft Aurich von unserer Auffassung zu überzeugen, dass es sich bei dem computeranimierten Darstellungen nicht um sog. wirklichkeitsnah kinderpornographische Darstellungen im Sinne der Vorschrift handelt.

Die Staatsanwaltschaft Aurich erhob dennoch Anklage wegen Besitz von Kinderpornographie zum Amtsgericht Emden wegen Besitz von insgesamt etwa 250 kinderpornographischen Zeichnungen und Animationen. Das Amtsgericht Emden ließ die Anklage sodann zur Hauptverhandlung zu, kam aber zu dem Ergebnis, dass sich nur noch bei 35 der Darstellungen um Kinderpornographie im gesetzlichen Sinne hand handeln sollte.

 

Anklage wegen Kinderpornografie Emden

In der Hauptverhandlung vor dem AG Emden legten wir unsere Rechtsauffassung gleich zu Beginn umfassend da, auch der Beschuldigte räumte den Besitz der Bilder ein, war sich aber im juristischen Sinne keiner Schuld bewusst, war er doch der Meinung, die vermeintliche Kinderpornographie in Emden legal besessen zu haben.

Nach umfassenden rechtlichen Auseinandersetzungen und einem durch uns sehr umfangreich und fundiert galten. Im Schluss Vortrag, konnten wir das Amtsgericht Emden von unserer Rechtsauffassung überzeugen mit der Folge, dass das Gericht unserem Mandanten letztlich Fanta, Vorwurf, Kinderpornographie vollumfänglich Freispruch. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte vorher eine bewährungsfähige Haftstrafe beantragt.

 

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